Am Mittwoch, dem 3. September 2014, ging durch die Medien, dass der Taxi-Konkurrent Uber vor dem Frankfurter Landgericht per einstweiliger Verfügung verboten bekommen hat, weiter private Fahrer an Fahrgäste zu vermitteln. Diese einstweilige Verfügung wurde von dem Zusammenschluss – gibt es triftige Gründe, nicht von einem Kartell zu sprechen? – der deutschen Taxizentralen „Taxi Deutschland“ erwirkt.
Wenn man diese Auseinandersetzung im Rahmen des digitalen Strukturwandels betrachtet, ist dieser Versuch der Interessenvertretung der Taxi-Zentralen nur einer mehr, der zeigt, dass längst nicht jeder verstanden hat, dass wir es mit einem grundlegenden digitalen Strukturwandel zu tun haben, dessen Auswirkungen sicherlich so gravierend sein werden, wie der Wandel des Ruhrgebietes in den vergangenen Jahrzehnten, aber nicht nur eine Region, sondern die gesamte Gesellschaft betreffen werden.
Besitzstandswahrer haben im Kontext dieses Strukturwandels keine Ideen. Sie sehen nur, dass da etwas Neues am Entstehen ist und reagieren reflexartig mit Versuchen, die als Indizien der Veränderung zu verstehenden Entwicklungen zu verbieten – und fallen absehbar auf die Nase.
Es ist in so vielen Branchen momentan genau das der Fall: Wir erleben einen Strukturwandel angesichts der zunehmenden Präsenz des Digitalen und des Internets und mit diesem verbunden das Aufbegehren der jeweiligen Gruppen bisheriger Nutznießer bestimmter Konstellationen.
Die Musikbranche ist von diesem schmerzhaften Prozess des Strukturwandels mit als erste getroffen worden und eine neue Studie zeigt, dass Musikstreaming an die Stelle bisheriger Musikkonsumenten-Gewohnheiten treten wird, sodass sowohl das Geschäft mit CDs und auch mit Musik-Downloads keine große Zukunft mehr haben dürfte.
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